Notar Marc Sansalvadó

Dokumente für notarielle Verfahren in Barcelona

VORBEMERKUNGEN:

Das Notariat Sansalvadó weist Sie auf die Mindestdaten hin, die der Notar von Ihnen benötigt, um jegliche Art von Urkunde oder notariellem Dokument zu erstellen.


Wenn die Urkundsaussteller natürliche Personen sind, müssen sie einen Personalausweis, einen Reisepass oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. das Zertifikat der Registrierung von EU-Bürgern (Certificado de Registro de Ciudadano de la Union) mit der Ausländer-Identifizierungsnummer (N.I.E.) vorlegen, damit der Notar ihre Identität feststellen kann. Außerdem müssen sie ihren Familienstand angeben und falls sie verheiratet sind, ihren Güterstand (Letzteres ist vor allem wichtig bei Kaufverträgen, Hypotheken, Erbschaften und Testamenten).


Wenn der Urkundsaussteller eine juristische Person ist, muss das Original oder eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und gegebenenfalls der anschließenden Änderungen vorgelegt werden, zusammen mit der Urkunde oder dem Originaldokument, das die Befähigung und die Amtsdauer des Unternehmensvertreters akkreditiert.


Notare sind Beamte im Dienst des Bürgers. Der Notar berät Sie gern bei der Wahl der besten Option.

VERKAUF VON IMMOBILIEN

Wesentliche Informationen:

 

• Eigentumsurkunde der Immobilie, die veräußert werden soll. Mit diesem Dokument erhalten wir die erforderlichen Daten, um beim Grundbuchamt einen Auszug über die Immobilie, deren Eigentumsverhältnisse und deren Belastungen anzufordern.
• Es ist sehr wichtig, den Notar detailliert über die Belastungen und städtebaulichen Merkmale der zu veräußernden Immobilie zu informieren.
• Letzte Quittung über die Zahlung der Grund- und Gebäudesteuer (IBI). Mit diesem Dokument wird nicht nur die Zahlung der Steuer belegt, sondern es enthält auch die Kataster-Referenz, mit der wir detaillierte Informationen vom Katasteramt einholen und nachfragen können, ob Steuerschulden bezüglich des IBI existieren.
• Wenn die Immobilie vermietet ist, der entsprechende Mietvertrag.

• Die entsprechende, gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad).
• Wenn die Immobilie Teil einer Miteigentümergemeinschaft ist, sollte auch eine Bescheinigung von der Verwaltung, dass keine Schulden gegenüber der Gemeinschaft bestehen, beigebracht werden.
• Wenn die Immobilie der gewöhnliche Wohnsitz des Verkäufers ist, muss eine Einverständniserklärung des Ehepartners oder des rechtlich anerkannten Lebensgefährten vorgelegt werden.
• Verkaufspreis und Zahlungsform, die in die Urkunde aufgenommen werden.
• Sie sollten wissen, dass der Käufer das Recht hat, den Notar für die urkundliche Beglaubigung des Kaufvertrags frei zu wählen.

ERBENERKLÄRUNG

Wesentliche Informationen:

 

Wenn Sie die Absicht haben, eine Hypothek bei einem Kreditinstitut aufzunehmen, benötigen wir dessen Daten, um uns mit ihm in Verbindung zu setzen, denn wir benötigen von ihm eine Kostenabrechnung, die vereinbarten Bedingungen für die Erstellung der Urkunde und die Daten der Bevollmächtigten, die in seiner Vertretung erscheinen werden. Außerdem benötigen wir die Eigentumsurkunde der entsprechenden Immobilie(n), die letzte IBI-Quittung und alle sonstigen Daten und Dokumente, die relevant sein könnten.

LÖSCHUNG VON HYPOTHEKEN

Wesentliche Informationen:

 

• Auszug aus dem Grundbuch der belasteten Immobilie oder ausreichende Daten, um den Auszug beantragen zu können.

• Daten der Hypothek, die gelöscht werden soll.

• Bescheinigung des Kreditinstitutes für die behördliche oder finanzielle Löschung der Hypothek.

• Daten des Kreditinstituts, um Informationen über dessen Bevollmächtigte für die Beglaubigung der Hypothekenlöschung einzuholen.

• Im Falle einer Hypothekenlöschung aufgrund ihres Verfalls bitte den Notar konsultieren.

ERBSCHAFTEN

Wesentliche Informationen:

• Sterbeurkunde.

• Bescheinigung des Allgemeinen Registers für Handlungen des Letzten Willens. Mit diesem Dokument, das Sie persönlich oder über das Notariat beantragen können, können wir feststellen, ob ein Testament existiert.

• Wenn ein Testament existiert, muss eine offizielle oder beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Diese kann über den Notar, der die entsprechende Urkunde vorbereitet, angefordert werden.

• Wenn kein Testament existiert, kann jede Person mit einem legitimen Interesse bei einem Notar des Ortes, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, im Beisein von Zeugen eine Offenkundigkeitsurkunde zum Nachweis der gesetzlichen Erben beantragen (nur für den Fall, dass die Erben direkte Vorfahren, Nachfahren oder Ehepartner des Erblassers sind; andernfalls muss der gerichtliche Weg beschritten werden).

• Meldebescheinigung des Erblassers.

• Für die Inventur und die Bewertung der Immobilien der Erbschaft müssen Eigentumstitel, Quittungen über die letzten Zahlungen der Grund- und Gebäudesteuer (IBI) sowie Dokumente über die Belastungen und/oder Vermietungen das Eigentums vorgelegt werden.

• Für die Inventur und die Bewertung von Konten, Depots, Investitionsfonds, Wertpapieren etc. muss eine Bescheinigung des entsprechenden Kreditinstitutes vorgelegt werden, in der der Kontostand bzw. der Wert am Sterbedatum des Erblassers und des Besitzverhältnis angegeben sein müssen.

• Wenn der Erblasser Aktien oder Anteile an einem Unternehmen besaß, müssen die entsprechenden Eigentumstitel bzw. die entsprechenden Bescheinigungen des Verwaltungsorgans des Unternehmens, die das Eigentum und den Wert wiedergeben, vorgelegt werden.

• Wenn der Erblasser Eigentümer eines Fahrzeugs war, muss das entsprechende technische Datenblatt (Ficha técnica) vorgelegt werden.

• Wenn der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden. Um die Existenz einer Lebensversicherung festzustellen, kann direkt oder über das Notariat ein entsprechender Auszug aus dem Register für Versicherungen mit Deckung im Todesfall beantragt werden.

• Rechnungen über die letzten ärztlichen Behandlungen, Trauerzeremonien und Beerdigung.

• Dokumente, die Verbindlichkeiten des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens belegen, um sie von der Erbschaft abzurechnen.

• Alle sonstigen Dokumente, die für die Aufstellung der Güter, aus denen sich die Erbschaft zusammensetzt oder für die Berechnung der Erbschaftssteuer relevant sind.

TESTAMENTE

Wesentliche Informationen: :

 

Um ein Testament aufsetzen zu können, müssen Sie uns Ihren letzten Willen, Ihre familiäre Situation, Ihre persönlichen Daten und Ihre Ausweisnummer mitteilen.

ERBENERKLÄRUNG

Jede Person mit einem legitimen Interesse kann bei einem Notar des Ortes, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, eine Offenkundigkeitsurkunde zum Nachweis der gesetzlichen Erben beantragen.

Wesentliche Informationen:

• Sterbeurkunde.

• Bescheinigung des Allgemeinen Registers für Handlungen des Letzten Willens darüber, dass kein Testament existiert. Dieses Dokument kann direkt oder über das Notariat beantragt werden.

• Meldebescheinigung des Erblassers.

• Dokumente, die die familiäre Situation des Erblassers belegen, wie beispielsweise

Familienbuch, Bescheinigung vom Standesamt, Trennungs- oder Scheidungsurteil oder sonstige Dokumente, die die Verwandtschaft und das familiäre Verhältnis zum

Erblasser belegen.

• Daten der Erben und der Personen, die ohne direktes Interesse als Zeugen bei der Beglaubigung der Offenkundigkeitsurkunde zum Nachweis der gesetzlichen Erben und als Personen, die die Zusammenhänge ihres Zustandekommens kennen, erscheinen.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN

Wesentliche Informationen:

 

• Angabe des gewählten Unternehmensnamens mit einer Bescheinigung des Zentralen Handelsregisters, die belegt, dass kein anderes Unternehmen mit diesem Namen existiert. Diese Bescheinigung kann direkt oder über die telematischen Medien des Notariats beantragt werden.

• Angabe des Stammkapitals (Minimum 3000 € für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und 60.000 € für Aktiengesellschaften) und der Art und Weise der Einzahlung, das heißt, entweder Geldeinlage (in diesem Fall ist eine Bescheinigung des Kreditinstitutes über die Einzahlung auf ein Konto des Unternehmens maximal zwei Monate vor Ausstellung der Gründungsurkunde erforderlich) oder Sacheinlage (in diesem Fall ist die entsprechende Dokumentation für die Beschreibung der Einlage erforderlich, und wenn es sich um eine AG handelt, ein unabhängiges Expertengutachten).

• Angabe der beabsichtigten Geschäftstätigkeit des Unternehmens, um den Unternehmenszweck definieren zu können.

• Angabe des zukünftigen Unternehmenssitzes.

• Angabe des Verwaltungssystems des Unternehmens (einziger Geschäftsführer, zwei oder mehrere allein zeichnungsberechtigte Geschäftsführer, zwei oder mehrere gemeinschaftlich zeichnungsberechtigte Geschäftsführer oder Verwaltungsrat) und die Identität dieser Personen.

• Angabe der zukünftigen Teilhaber des Unternehmens und die jeweilige Zahl der Anteile oder Aktien.

• Die Gesellschaftsstatuten, die Sie selbst verfassten oder vom Notar anhand Ihrer Informationen für Sie verfassen lassen können.

UNTERNEHMENSBESCHLÜSSE

Wesentliche Informationen:

 

Für die Beurkundung von Beschlüssen eines bestimmten Unternehmens, wie beispielsweise die Ernennung und/oder Abberufung von Ämtern, die Verlegung des Unternehmenssitzes, die Änderung des Unternehmenszwecks, die Änderung des Unternehmensnamens, Änderungen der Unternehmensstatuten, Erfüllung oder Reduzierung des Stammkapitals, Umwandlung der Gesellschaftsform etc. können Sie direkten Kontakt mit dem Notariat aufnehmen und wir informieren Sie über die jeweiligen Bedingungen und die erforderliche Dokumentation.

KAUF VON AKTIEN ODER UNTERNEHMENSANTEILEN

Wesentliche Informationen:

 

• Daten für die Identifikation des Käufers und des Verkäufers.

• Besitztitel der Aktien oder Anteile, die übertragen werden sollen.

• Kopie der Gründungsurkunde und der Urkunde, in der die zurzeit geltenden Unternehmensstatuten aufgeführt sind, um feststellen zu können, ob Einschränkungen für die beabsichtigte Übertragung bestehen (in diesem Fall informieren wir Sie darüber, ob eine zusätzliche Bescheinigung der Unternehmensleitung erforderlich ist, in der bestätigt wird, dass die Bedingungen der Unternehmensstatuten erfüllt sind und/oder dass die restlichen Teilhaber auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet haben).

• Information über den Nennwert der Anteile oder Aktien, ihre Belastungen, ihren Preis und die Zahlungsform.

NOTARIELLE PROTOKOLLE

Wenn Sie ein notarielles Protokoll benötigen (über Anwesenheit, Zusendung von Dokumenten per Post, Zustellung und Mahnung, Vorlage von Sachen oder Dokumenten, Referenzen, Offenkundigkeit, Protokollierung, Hinterlegung etc.), um bestimmte Sachverhalte und/oder Umstände im Beisein des Notars beurkunden möchten, können Sie direkten Kontakt mit dem Notariat aufnehmen.

VOLLMACHTEN

Wesentliche Informationen:

 

• Für die Erteilung einer Vollmacht (allgemeine oder Sondervollmacht) müssen Sie uns mitteilen, welche Befähigungen Sie delegieren möchten, zusammen mit der Identität des/der Vollmachtnehmer(s).

• Für eine Verfahrensvollmacht müssen Sie uns mitteilen, wer Ihr(e) Anwalt/Anwälte und/oder Gerichtsbevollmächtigte(r) sein soll(en).

POLICEN

Wesentliche Informationen:

 

Für die Beurkundung von Policen und Verträgen über Bürgschaften, Leasing, Renting, Darlehen oder Kredite, Verpfändung von Aktien, Unternehmensanteile, Investitions- oder Immobilienfonds müssen Sie uns die Daten des Kreditinstitutes, mit dem Sie die entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, mitteilen, damit wir die erforderlichen Informationen einholen können.

Entdecken Sie, wie Sie unsere notariellen Dienstleistungen nutzen können.

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